Aktuelles aus dem Starkenburger Schachbezirk
Turnierordnung (Entwurf)
Turnierordnung des Schachbezirks 6 Starkenburg
Abkürzungen:
FIDE Federation International Des Echeques
DSB Deutscher Schachbund
HSV Hessischer Schachverband
TO Turnierordnung
TL Turnierleit(-ung), (-er)
WL Wettkampfleit(-ung), (-er)
PW Pressewart
Die Turnierordnung regelt den spezifischen Spielbetrieb des Bezirks 6.
In dieser Ordnung wird aus Praktikabilitätsgründen nur die männliche Anredeform verwendet, obwohl ebenfalls die weibliche Anrede gemeint ist. Es ist ausdrücklich nicht beabsichtigt, Geschlechtsbezogen zu diskriminieren.
1. Spielberechtigung
An den Bezirksturnieren dürfen nur Spieler teilnehmen, die spielberechtigte Mitglieder eines Vereins des Bezirks 6 sind, es sei denn die Turnierausschreibung sieht etwas anderes vor. Als Nachweis der Spielberechtigung gilt die jeweils neueste DSB-Mitgliederliste bzw. die Meldung bei der hessischen Spielerpassstelle.
2. Turniere
Im Bezirk 6 sollen folgende Turniere jährlich durchgeführt werden:
2.1 Einzelmeisterschaft
2.2 Mannschaftsmeisterschaft
2.3 Blitzeinzelmeisterschaft
2.4 Blitzmannschaftsmeisterschaft
2.5 Mannschaftspokal
2.6 Dameneinzelmeisterschaft
2.7 Senioreneinzelmeisterschaft
2.8 Aktivschach
2.9 Jugendmeisterschaften
2.1 Einzelmeisterschaft
Sie wird in der Regel nach Schweizer-System ausgetragen. Näheres regelt die Ausschreibung. Der Sieger erhält den Titel "Bezirksmeister".
2.2 Mannschaftsmeisterschaft
Im Bezirk 6 bestehen die Spielklassen Starkenburgliga, Bezirksklasse, Kreisklasse A bis D und die Zusatzklasse E. Der gastgebende Verein (der Erstgenannte in der Paarung) hat an den ungeraden Brettern (1, 3, ...) die Farbe Schwarz und an den geraden Brettern (2, 4, ...) die Farbe Weiß. Ein Verzicht auf den Aufstieg ist nicht möglich. Ziffer 13 a der Hessischen Turnierordnung ist nicht anwendbar.
2.2.1 Starkenburgliga
In der Starkenburgliga wird an 8 Brettern gespielt. In der Regel besteht die Starkenburgliga aus
10 Mannschaften. Der Sieger ist Aufsteiger in die Landesklasse. Steigen neben dem Sieger weitere Mannschaften in die Landesklasse auf, wird die Starkenburgliga mit Mannschaften aus Bezirksklasse auf die festgelegte Teilnehmerzahl aufgestockt.
2.2.1.1. Die Starkenburgliga dient als Pufferklasse. Damit soll gewährleistet sein, dass vor der
Saison feststeht, wie viele Mannschaften maximal absteigen. Soweit aus der Landesklasse zwei
oder mehr Mannschaften absteigen, wird im Folgejahr mit mehr als 10 Mannschaften gespielt.
2.2.1.2 Gibt es keinen Absteiger aus der Landesklasse, steigen der Zehnte und alle folgenden
Mannschaften aus der Starkenburgliga in die Bezirksklasse ab.
2.2.1.3 Gibt es einen oder mehrere Absteiger aus der Landesklasse, steigen der Neunte und alle
folgenden Mannschaften aus der Starkenburgliga in die Bezirksklasse ab.
2.2.2 Bezirksklasse
In der Bezirksklasse wird an 8 Brettern gespielt. Sie besteht aus maximal 10 Mannschaften. Der
Tabellenerste und -zweite steigen in die Starkenburgliga auf. Steigen neben dem Tabellenersten
und -zweiten weitere Mannschaften auf, wird die Bezirksklasse mit Mannschaften aus der Kreisklasse A auf die festgelegte Teilnehmerzahl aufgestockt. Der Abstieg ist variabel (min. 1 Absteiger - im Regelfall der Tabellenletzte) und von der Anzahl der Absteiger aus der Starkenburgliga abhängig.
2.2.3 Kreisklasse A
In der Kreisklasse A wird an 8 Brettern gespielt. Sie besteht aus maximal 10 Mannschaften. Der
Tabellenerste und -zweite steigen auf. Steigen neben dem Tabellenersten und -zweiten weitere Mannschaften auf, wird die Kreisklasse A mit Mannschaften aus der Kreisklasse B auf die festgelegte Teilnehmerzahl aufgestockt. Der Abstieg ist variabel (min. 1 Absteiger - im Regelfall der Tabellenletzte) und von der Anzahl der Absteiger aus der höheren Spielklasse abhängig.
2.2.4 Kreisklasse B
In der Kreisklasse B wird an 7 Brettern gespielt. Sie besteht aus maximal 10 Mannschaften. Der
Tabellenerste und -zweite steigen auf. Steigen neben dem Tabellenersten und -zweiten weitere Mannschaften auf, wird die Kreisklasse B mit Mannschaften aus der Kreisklasse C auf die festgelegte Teilnehmerzahl aufgestockt. Der Abstieg ist variabel (min. 1 Absteiger - im Regelfall der Tabellenletzte) und von der Anzahl der Absteiger aus der höheren Spielklasse abhängig.
2.2.5 Kreisklasse C
In der Kreisklasse C wird an 6 Brettern gespielt. Sie besteht aus maximal 10 Mannschaften. Der
Tabellenerste und -zweite steigen auf. Steigen neben dem Tabellenersten und -zweiten weitere Mannschaften auf, wird die Kreisklasse C mit Mannschaften aus der Kreisklasse D auf die festgelegte Teilnehmerzahl aufgestockt. Der Abstieg ist variabel (min. 1 Absteiger - im Regelfall der Tabellenletzte) und von der Anzahl der Absteiger aus der höheren Spielklasse abhängig.
2.2.6 Kreisklasse D
Die Kreisklasse D ist die unterste reguläre Spielklasse im Schachbezirk 6. In der Kreisklasse D wird an
5 Brettern gespielt. Der Tabellenerste und -zweite steigen auf. Neue Mannschaften können in
der Kreisklasse D starten, dieses gilt ebenso für Mannschaften die in der vorherigen Saison in
der Zusatzklasse E gestartet sind, unabhängig von ihrem Tabellenplatz. Es gibt keine Absteiger
und keine Begrenzung auf 10 Mannschaften. Sollten sich mehr als 10 Mannschaften melden, so
liegt es im Ermessen des TL Mannschaften, den Modus und Aufstieg nach den Bedürfnissen
des Einzelfalls zu regeln. Die Regelung muss vor Beginn der Saison allen teilnehmenden
Mannschaften bekannt gegeben werden.
2.2.7 Zusatzklasse E
In der Zusatzklasse E wird an 4 Brettern gespielt. Es gibt keine Auf- und Absteiger. Sind 2
Mannschaften eines Vereines in der Zusatzklasse E gemeldet, so dürfen als Besonderheit die
Ersatzspieler ohne Beschränkung die Mannschaft wechseln. Es gibt keine Begrenzung auf 10
Mannschaften. Sollten sich mehr als 10 Mannschaften melden, so liegt es im Ermessen des TL
Mannschaften, die Klasse in zwei Gruppen aufzuteilen.
2.2.8. Allgemeine Regelungen für die Mannschaftsrunde
2.2.8.1 Die Bedenkzeit beträgt 2 Stunden für 40 Züge pro Spieler und Partie nebst 1 Stunde Restspielzeit pro Spieler und Partie. Die Gesamtspielzeit beträgt somit maximal 6 Stunden.
2.2.8.2 Die Mannschaftsrunde findet jeweils sonntags statt. Turnierbeginn ist 09:00 Uhr. Die
Wettkämpfe sollen pünktlich beginnen. Aus verkehrstechnischen Gründen kann im Einzelfall
zwischen den Gegnern eine Verlegung des Spielbeginns vereinbart werden. Die vereinbarten
Veränderungen sind schriftlich festzuhalten und dem TL Mannschaften vor dem Wettkampf
mitzuteilen.
2.2.8.2.1 Entsteht bei Mannschaftskämpfen durch das Verschulden eines Vereins eine Verzögerung
des Spielbeginns, so wird diese Zeitspanne der Urhebermannschaft an allen Brettern als verbrauchte Zeit angerechnet.
2.2.8.2.2 Jeder Spieler, der mehr als eine Stunde nach Turnierbeginn am Schachbrett eintrifft,
verliert die Partie ("Kampflos - keine DWZ-Auswertung für diese "Partie").
2.2.8.2.3 Ein Mannschaftswettkampf gilt nur dann als angetreten, wenn mindestens 50 % der
Spieler der jeweiligen Mannschaften bis 10 Uhr (1 Stunde nach Turnierbeginn) am Schachbrett
eingetroffen sind. Die Mannschaft, die mit weniger als 50% der festgelegten
Mannschaftstärke anwesend ist, hat verloren (0 Brettpunkte und 0 Mannschaftspunkte).
2.2.8.3 Der Totensonntag, der Volkstrauertag und der Fastnachtssonntag bleiben von Verbandsspielen
frei. Nach Möglichkeit sollten auch an Terminen der 1. Bundesliga und der 1. Damenbundesliga
keine Verbandsspiele angesetzt werden.
2.2.8.4 Verlegungen von Mannschaftskämpfen können nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des
Turnierleiters vorgenommen werden. Der Antrag auf Verlegung eines Mannschaftskampfes ist
zu begründen. In dem Antrag ist ein Ausweichtermin vorzuschlagen und von dem
gegnerischen Verein eine schriftliche Zustimmung beizufügen. Anträge auf Spielverlegung
müssen mindestens 4 Wochen vor dem angesetztem Spieltermin schriftlich (postalisch oder per E-Mail) bei dem TL Mannschaften gestellt werden. Vor der letzten Spielrunde müssen alle bis dahin angesetzten Wettkämpfe erledigt sein. Wettkämpfe der letzten Spielrunde dürfen nicht nachgespielt werden.
2.2.8.5 Mannschaftskämpfe sind stets geschlossen durchzuführen.
2.2.8.6 Bei Abstellung eines Spielers auf Bundesebene (nicht Bundesliga) kann der Turnierleiter
ausnahmsweise die betreffende Partie vorspielen lassen.
2.2.9 Mannschaftsaufstellung / Mannschaftsmeldung
2.2.9.1 Während der Saison zurückgezogene Mannschaften gelten als Absteiger aus ihrer
Gruppe.
2.2.9.2 Scheidet eine Mannschaft nach Meldeschluss -jedoch vor der ersten Runde- aus, bleibt
ihr Platz unbesetzt. Am Ende der Spielzeit verringert sich die Zahl der Absteiger aus dieser
Gruppe entsprechend.
2.2.9.3 Für alle Spielklassen sind höchstens zwei Mannschaften desselben Vereins zugelassen.
2.2.9.4 Mannschaften sind für die Klasse zu melden, für die sie startberechtigt sind. Für welche
Klasse die Mannschaften startberechtigt sind, ergibt sich aus der Abschlusstabelle der vorherigen
Saison unter Berücksichtigung der Aufstiegs- und Abstiegsregelungen. Dem Turnierleiter
steht es frei im Einzelfall Ausnahmen von dieser Regelung zuzulassen.
2.2.9.5 Spätestens zu dem vom Turnierleiter bekannt zugebenden Termin melden die Vereine
ihre Mannschaften getrennt nach Spielklassen. Die Spieler sind mit Name, Vorname und der
laufenden Nummer aus der Mitgliederliste aufzuführen.
2.2.9.6 Die Reihenfolge der gemeldeten Spieler ist für das laufende Spieljahr als Brettfolge
verbindlich.
2.2.9.7 Es wird jedoch zugelassen, dass Stammspieler, die nach der gemeldeten Brettfolge
benachbart sind, ihre Plätze miteinander tauschen können. Fallen Stammspieler aus, dann kann
aufgerückt werden. Das Recht nunmehr benachbarter Stammspieler, ihre Plätze zu tauschen,
bleibt bestehen.
2.2.9.8 Wird nicht aufgerückt, sind die Partien fehlender Spieler als verloren zu werten, ebenso
die des etwa fehlenden Gegners. Fehlen beide Spieler eines Brettes, so ist das Brettergebnis
0:0.
2.2.9.9 Ersatzspieler dürfen nur hinter Stammspielern eingesetzt werden. Ein Platztausch mit
diesen ist ausgeschlossen.
2.2.9.10 Fehlt ein Stammspieler und es wird nicht aufgerückt, so sind seine Spielerpassnummer und sein Name auf der Spielberichtskarte zu notieren.
2.2.9.11 Bei Verstößen gegen 2.2.9.6 bis 2.2.9.10 sind das fehlerhaft gemeldete Brett und alle folgenden Bretter verloren.
2.2.9.12 Eine Ausnahme bildet jeweils das letzte Brett; dort besteht keine Pflicht einen Spielernamen bzw. eine Spielerpassnummer einzutragen. Wurde mit dem letzten Brett so verfahren, kann ebenfalls das vorletzte Brett
entsprechend gehandhabt werden, usw.
2.2.9.13 Der Turnierleiter hat anhand der Turnierberichte nachzuprüfen, ob die Brettfolge
eingehalten wurde und Verstöße zu ahnden.
2.2.9.14 Ein für eine Spielklasse als Stammspieler gemeldeter Spieler ist in einer niedrigeren Spielklasse - auch als Ersatz - nicht spielberechtigt. Hat ein Spieler im Laufe eines Spieljahres dreimal als Ersatz in einer höheren Spielklasse gespielt, so hat er sich in dieser Spielklasse festgespielt und darf nicht mehr in einer niedrigeren Spielklasse –als der festgespielten Spielklasse– während dieses Spieljahres eingesetzt werden. Das Recht diesen Spieler als Ersatzspieler in einer höheren Spielklasse einzusetzen, bleibt hiervon unberührt. Ein Spieler darf an einem Wettkampfwochenende nur für eine Mannschaft gemeldet werden. Verlegte Wettkämpfe rechnen zum ursprünglichen Termin. Wird ein Spieler an einem Wettkampfwochenende in zwei Mannschaften gemeldet, so gilt die Meldung in der Mannschaft mit der niedrigeren Nummer (Bsp.: Ein Spieler wird in Mannschaft 1 in der B-Klasse gemeldet und in der Mannschaft 2 in C-Klasse gemeldet, so gilt die Meldung in der Mannschaft 1 in der B-Klasse).
2.2.9.15 Spielen in einer Spielklasse zwei Mannschaften desselben Vereins ,dann
a) ist der Wettkampf dieser beiden Mannschaften in der ersten Runde auszutragen,
b) darf ein Spieler - auch Ersatzspieler - im Laufe des Spieljahres nur in einer dieser Mannschaften
mitwirken. Ausnahme Zusatzklasse E, hier dürfen Ersatzspieler in beiden Mannschaften
eingesetzt werden.
2.2.10 Gastgebender Verein
Der gastgebende Verein sorgt für ein geeignetes Spiellokal und ausreichendes Spielmaterial.
Notfalls ist der Gegner rechtzeitig aufzufordern, fehlendes Material mitzubringen.
2.2.11 Spielberichtskarte / Mannschaftsaufstellung
2.2.11.1 Vor Beginn jedes Wettkampfes haben die Mannschaftsführer ihre Mannschaftsaufstellung mit
Spielerpassnummern, Namen und Vornamen der Spieler dem Wettkampfleiter bzw. Schiedsrichter schriftlich bekannt zu geben.
2.2.11.2 War der zuständige Verein zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht im Besitz einer Spielberechtigung, hat der betreffende Spieler seinen Kampf verloren. Bei Mannschaftskämpfen sind auch die Partien an den nachfolgenden Brettern seiner Mannschaft verloren. Dies gilt auch dann, wenn die Tatsache der Nichtberechtigung erst im Laufe des Spieljahres bekannt wird. Die Überprüfung durch den zuständigen Turnierleiter sollte Zeitnah erfolgen.
2.2.11.3 Sofern der gastgebende Verein selbst den Wettkampfleiter stellt, hat er seine Mannschaftsaufstellung zuerst schriftlich niederzulegen und darf diese nicht mehr ändern, sobald die Gastmannschaft ihre
Mannschaftsaufstellung dem Wettkampfleiter übergeben hat.
2.2.12 Punkteverteilung
Bei Mannschaftswettkämpfen wird wie folgt gewertet:
Sieg (mehr Brettpunkte als die gegnerische Mannschaft) = 2 Punkte
Unentschieden (gleiche Brettpunkte beider Mannschaften) = 1 Punkt
Niederlage (weniger Brettpunkte als die gegnerische Mannschaft) = 0 Punkte.
2.2.13 Punktgleichheit am Turnierende
Ergibt sich nach der vorstehenden Wertung beim Endstand eines Turniers zwischen Mannschaften
Punktgleichheit, so entscheidet die Zahl der Brettpunkte. Haben zwei Mannschaften auch
gleiche Brettpunkte aufzuweisen, so ist ein Stichkampf (einrundig) auszutragen. Geht der
Stichkampf unentschieden aus, dann entscheidet die Berliner Wertung, danach notfalls das Los.
2.2.14 Ungerechtfertigtes Fernbleiben
Ungerechtfertigtes Fernbleiben einer Mannschaft wird für diese mit 0 Mannschafts- und 0
Brettpunkten, für die angetretene Gegenmannschaft mit 2 Mannschafts- und jede nach Spielklasse
mit der entsprechenden vollen Brettpunkten gewertet.
2.3 Blitzeinzelmeisterschaft
Die Blitzeinzelmeisterschaft wird in der Regel als Rundenturnier, gegebenenfalls mit Vorgruppen
ausgetragen. Das Nähere regelt die Ausschreibung. Der Modus wird nach
Meldeschluss vom TL festgelegt. Über den Titel und die Qualifikation für die Hessenmeisterschaften
entscheiden bei Punktgleichheit Stichkämpfe. Das Zusammenlegen mit der (weiblichen-)Jugend-Blitzeinzelmeisterschaft ist möglich.
2.4 Blitzmannschaftsmeisterschaft
Die Blitzmannschaftsmeisterschaft wird in der Regel als Rundenturnier, gegebenenfalls mit
Vorgruppen ausgetragen. Das Nähere regelt die Ausschreibung. Der Modus wird nach
Meldeschluss vom TL festgelegt. Über den Titel und Qualifikation für die Hessenmeisterschaft
entscheiden bei Mannschafts- und Brettpunktgleichheit Stichkämpfe. Die Mannschaftsstärke
beträgt 4 Spieler. Der Einsatz eines Ersatzspielers je Mannschaft ist zulässig.
2.5 Mannschaftspokal (Bezirks 4er Pokal)
2.5.1 Gespielt wird mit Vierer-Mannschaften im KO-System.
2.5.2 Je Mannschaft können bis zu 8 Spieler gemeldet werden. Die gemeldete Rangfolge ist für
das gesamte Turnier verbindlich.
2.5.3 Die Bedenkzeit beträgt 90 Minuten für 40 Züge pro Spieler und Partie nebst 30 Minuten
Restspielzeit pro Spieler und Partie.
2.5.4 Bei einem Unentschieden gilt die Berliner Wertung (Brett 1 = 4Punkte, Brett 2 = 3Punkte,
Brett 3 = 2Punkte und Brett 4 = 1 Punkt). Endet der Wettkampf und die Berliner Wertung
unentschieden, so kann anstatt einer sofortigen Losentscheidung bei Einverständnis beider
Mannschaften ein einrundiger Blitzwettkampf mit vertauschten Farben sofort gespielt werden.
Endet auch dieser nach allen Wertungen unentschieden, so entscheidet dann das Los.
2.5.5 Die Farbfolge ist wie folgt festgelegt:
Heimmannschaft : Brett 1 = Schwarz, Brett 2 = Weiß, Brett 3 = Weiß und Brett 4 = Schwarz.
2.5.6 Spielbeginn ist um 19:30 Uhr am jeweiligen Spielabend der erstgenannten Mannschaft
(Heimmannschaft).
2.6 Dameneinzelmeisterschaft
Die Dameneinzelmeisterschaft wird in der Regel gemeinsam mit den allgemeinen Einzelmeisterschaften
durchgeführt. Es liegt im Ermessen des TL Einzel bei entsprechender Teilnehmerzahl
ein getrenntes Turnier durchzuführen. Der Spielmodus wird nach Meldeschluss vom TL
festgelegt.
2.7 Senioreneinzelmeisterschaft
An diesem Turnier dürfen nur Spieler teilnehmen, die in dem betreffenden Jahr das 60. Lebensjahr (bei Damen das 55. Lebensjahr) vollenden bzw. bereits vollendet haben. Näheres regelt die Ausschreibung.
2.8 Aktivschachpokal
Der Aktivschachpokal wird in der Regel nach Schweizer-System ausgetragen. Er wird entweder
als Bezirksveranstaltung oder im Zusammenhang mit einer Vereinsveranstaltung durchgeführt.
Näheres regelt die Ausschreibung.
2.9 Jugendmeisterschaften
Die Jugendmeisterschaften werden in der Jugend-Turnierordnung des Bezirks 6 geregelt.
3. Spielweise und Spielregeln
3.1 Es gelten die jeweiligen Auslegungen des DSB.
3.2 Bei allen Einzel- und Mannschaftswettkämpfen des HSV (Bezirk 6) ist Rauchen im
Turniersaal nicht erlaubt.
Der gastgebende Verein kann für Spieler, die zwischendurch rauchen wollen, einen Nebenraum
zur Verfügung stellen. Spielen zwei Raucher gegeneinander, so können deren Partien in dem für
das Rauchen vorgesehenen Nebenzimmer gespielt werden, wenn dies der TL erlaubt. Der gastgebende Verein ist durch seinen Wettkampfleiter bzw. Schiedsrichter für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich.
Auch Unbeteiligte sind darauf hinzuweisen.
3.3 Es sind nur Schachuhren zu verwenden, die den FIDE-Bestimmungen entsprechen, dies gilt insbesondere für elektronische Uhren.
3.4 Wenn ein Spieler oder eine Mannschaft während eines Turniers zurücktritt oder fernbleibt,
werden die bisher erzielten Ergebnisse in der Turnierliste gestrichen, sofern nicht die Hälfte der
angesetzten Partien gespielt wurde. Wenn bereits die Hälfte der angesetzten Partien oder mehr
gespielt wurden, dann werden die restlichen Partien als verloren und dem jeweiligen Gegner als
gewonnen angerechnet. Kampflos gewonnene und kampflos verlorene Partien zählen als nicht
gespielt.
3.5 Wenn ein Spieler mit mehr als einer Stunde Verspätung nach dem festgesetzten Spielbeginn
oder überhaupt nicht am Brett erscheint, so ist die Partie grundsätzlich für ihn verloren.
4. Turnierleiter, Wettkampfleiter, Schiedsrichter, Spielbericht, Pressewart
4.1 Der Turnierleiter für Mannschaftswettkämpfe (TLM)
Der TLM des Bezirks 6 hat die Mannschaftsmeisterschaften der Starkenburgliga, Bezirksklasse,
Kreisklasse A bis Kreisklasse D und Zusatzklasse E vorzubereiten und zu leiten. Der TLM ist
weiter zuständig für die Vorbereitung, sowie die Durchführung des Bezirks-4er-Pokals und der
Blitz-Mannschaftsmeisterschaft. Die Durchführung der Blitzmannschaftsmeisterschaft kann
delegiert werden.
4.2 Der Turnierleiter für Einzelwettkämpfe (TLE)
Der TLE des Bezirks 6 hat die Bezirkseinzelmeisterschaften (Allgemein & Damen),
Bezirksblitzeinzelmeisterschaft und den Aktivschach-Pokal vorzubereiten und zu leiten. Die
Durchführung kann delegiert werden. Der gastgebende Verein hat das Spiellokal und das Spielmaterial zustellen.
4.3 Der Wettkampfleiter, Schiedsrichter
4.3.1 In der Starkenburgliga, der Bezirksklasse und der Kreisklasse A muss ein lizenzierter Turnierleiter (oder höher, z.B. ein regionaler Schiedsrichter) den Wettkampf leiten.
4.3.2 Der Wettkampfleiter darf auch gleichzeitig als Spieler teilnehmen.
4.3.3 Für die Stellung des Wettkampfleiters ist der Heimverein verantwortlich.
4.3.4 Die Spielberichtskarte ist auch von dem Wettkampfleiter zu unterschreiben.
4.3.5 Ist bei einem Wettkampf in der Starkenburgliga, der Bezirksklasse und der Kreisklasse A kein lizenzierter Turnierleiter (oder höher) anwesend, wird durch den TLM eine Ordnungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro beim Heimverein erhoben.
4.3.6 In den Kreisklassen B bis D und der Zusatzklasse E ist kein lizenzierter Turnierleiter (oder
höher) nötig.
4.3.7 Wird kein Wettkampfleiter vor Wettkampfbeginn bestimmt, so gilt der Mannschaftsführer des gastgebenden Vereins als Wettkampfleiter.
4.4 Spielbericht
Die Spielberichtskarte mit der Unterschriftenliste oder die Spielberichtskarte mit den Partienotationen muss vom Heimverein innerhalb von 3 Tagen an den zuständigen TLM abgeschickt werden. Falls der Spielbericht nicht fristgemäß abgeschickt wird, wird durch den TLM eine Ordnungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro beim Heimverein erhoben.
4.5 Pressewart
Im Rahmen der Mannschaftsmeisterschaften (Starkenburgliga, Bezirksklasse, Kreisklassen A -
D und Zusatzklasse E) melden die Vereine des Bezirks 6 Starkenburg dem Pressewart ihr
Spielergebnis. In den Klassen des Bezirks 6 übermittelt die Heimmannschaft das Ergebnis bis
spätestens 16:00 Uhr telefonisch. In der Starkenburgliga sind zusätzlich die Begegnungen mit Namen und
Ergebnis an den einzelnen Brettern zu melden. In den überregionalen Klassen (Landesliga und
darüber) melden die Starkenburger Mannschaften die Ergebnisse bei dem Pressewart des Bezirks 6
unmittelbar nach Spielende, spätestens jedoch bis 21:00 Uhr. Spielen in den überregionalen Klassen zwei Starkenburger Mannschaften gegeneinander, übermittelt die Heimmannschaft das Ergebnis. Zusätzlich sind die Begegnungen mit Namen und Ergebnis an den einzelnen Brettern zu melden. Von dieser bezirksinternen Meldung bleibt die Regelung in der HSV-TO unberührt. Die Ergebnismeldung im Mannschaftspokal übernimmt die Mannschaft, die sich für die nächste Runde qualifiziert. Die Übermittlung muss spätestens am Wochenende der angesetzten Spielwoche erfolgen. Falls die Ergebnismeldung nicht fristgemäß erfolgt, wird durch den Pressewart eine Ordnungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.
Gegen diese Entscheidung des Pressewarts können die Betroffenen nach Ziffer 6 Beschwerde einlegen.
4.6 Ergebnismeldung auf der Homepage
Zusätzlich zu der Meldung an den Pressewart (vgl. 4.5) sollen die Einzelergebnisse durch den Heimverein am Spieltag auf der Homepage (Ergebnisportal) eingetragen werden.
5. Verstöße gegen die TO / FIDE-Regeln
Wird die Buße auch nach einer Mahnung mit Fristsetzung (3 Wochen) nicht bezahlt, so soll der Turnierleiter die Betroffenen (Einzelspieler, Mannschaften oder ganze Vereine) bis zur Begleichung der Forderung sperren. Die Sperre endet sofort nach vollständiger Zahlung der offenen Beträge.
5.1 Ungerechtfertigtes Nichtantreten einer Mannschaft wird mit einer Geldbuße geahndet. Die
Höhe der Geldbuße beträgt je Mannschaftsbrett 5,00 Euro. Die Geldbuße erhöht sich um weitere 2,50 Euro Zusatzstrafe je Mannschaftsbrett, wenn nicht der gegnerische Verein und der Turnierleiter per Telefon oder per Email bis 18:00 Uhr am Vorabend des Spieltages benachrichtigt werden.
Die Geldbuße für das Nichtantreten von Mannschaften gilt sowohl für die Mannschaftsmeisterschaft
als auch für Pokalturniere.
5.2 Zieht sich eine Mannschaft während der laufenden Saison zurück, dann ist ein einmaliges
Bußgeld für den Rückzug fällig. Die Höhe der Geldbuße ist abhängig von der Anzahl der
Bretter einer Mannschaft und beträgt je Spieler 7,50 Euro.
5.3 Tritt eine Mannschaft an mindestens einem Brett unberechtigt an, so ist hierfür eine Geldbuße
zu zahlen.
Die Geldbuße ist abhängig von Spielklasse und Brett.
Starkenburgliga Brett 1 & 2 je 15,00€ Brett 3 bis 8 je 8,00€
Bezirksklasse Brett 1 & 2 je 12,00€ Brett 3 bis 8 je 6,00€
A-Klasse Brett 1 & 2 je 10,00€ Brett 3 bis 8 je 5,00€
B-Klasse Brett 1 & 2 je 8,00€ Brett 3 bis 6 je 4,00€
C-Klasse Brett 1 & 2 je 6,00€ Brett 3 bis 6 je 3,00€
D-Klasse Brett 1 & 2 je 4,00€ Brett 3 bis 5 je 2,00€
E-Klasse für freie Bretter wird keine Geldbuße erhoben
Der gesamte Strafbetrag pro Mannschaft und Spieltag ist auf die Anzahl der Bretter mal Faktor 5,00 Euro begrenzt.
6. Protest, Beschwerde, Berufung, Revision
6.1
Alle Instanzen treffen eine eigene Entscheidung. Die Verweisung zu einer unteren Instanz zwecks Neuentscheidung ist untersagt.
6.2 Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters bzw. Wettkampfleiters kann sofort formlos
Protest eingelegt werden. Im Spielbericht ist ein Hinweis auf den Protest zu vermerken. Auf Weisung des Schiedsrichters bzw. Wettkampfleiters muss weitergespielt werden.
6.3 Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters bzw. Wettkampfleiters kann beim zuständigen
Turnierleiter schriftlich (postalisch oder per E-Mail) Beschwerde eingelegt werden.
6.3.1 Die Beschwerdefrist beträgt eine Woche ab Streitfall.
6.3.2 Die Beschwerde ist zu begründen.
6.3.3 Die Beschwerde wird nur bearbeitet, wenn die Beschwerdegebühr innerhalb der Beschwerdefrist auf
dem Konto des Bezirkskassenwarts eingeht oder eine Überweisungsbestätigung der Bank dem Turnierleiter oder dem Kassenwart vorgelegt wird.
6.3.4 Die Beschwerdegebühr beträgt bei Einzelwettkämpfen 15,00 Euro, bei Mannschaftskämpfen 25,00 Euro und bei vom Pressewart verhängten Ordnungsgeldern 25,00 Euro.
6.3.5 Beschwerden sollen vom Turnierleiter binnen drei Wochen entschieden werden.
6.3.6 Ist der TL (Einzel oder Mannschaften) selbst oder sein Verein an einem Streitfall unmittelbar oder mittelbar beteiligt, ist er zur Beschwerdeentscheidung nicht berechtigt. An seine Stelle tritt der jeweils andere TL (Einzel oder Mannschaften). Ist auch dieser an einem Streitfall unmittelbar oder mittelbar beteiligt, entscheidet der Turnierausschuss nach den allgemeinen Regeln.
6.4 Gegen Entscheidungen des Turnierleiters kann beim Turnierleiter und gegen verhängte Ordnungsgelder durch den Pressewarts kann beim Pressewart, schriftlich (postalisch oder per E-Mail) Berufung eingelegt werden.
6.4.1 Der Turnierleiter bzw. der Pressewart hat die Sitzung des Turnierausschusses im Vorfeld zu organisieren (Termin anregen, Ort vorschlagen, Unterlagen an die Turnierausschussmitglieder verteilen, etc.). Den Vorsitz übernimmt das von den Turnierausschussmitgliedern jeweils zu bestimmende Mitglied. Der Turnierausschuss ist verpflichtet sich zu treffen; eine Telefonkonferenz oder ein Email-Rundlauf, etc. ist nicht ersatzweise zulässig.
6.4.2 Die Berufungsfrist beträgt zwei Wochen ab Zugang der Beschwerdeentscheidung bzw. Ordnungsgeldentscheidung des Pressewarts.
6.4.3 Die Berufung ist zu begründen.
6.4.4 Die Berufung wird nur bearbeitet, wenn die Berufungsgebühr innerhalb der Berufungsfrist auf dem Konto des Bezirkskassenwarts eingeht oder eine Überweisungsbestätigung der Bank dem Turnierausschuss oder dem Kassenwart vorgelegt wird.
6.4.5 Die Berufungsgebühr beträgt bei Einzelwettkämpfen 25,00 Euro, bei Mannschaftskämpfen 37,50 Euro und bei vom Pressewart verhängten Ordnungsgeldern 37,50 Euro.
6.4.6 Bei der Entscheidung des Turnierausschusses sind die Stellungnahmen der Vorinstanz und der Beteiligten zu berücksichtigen. Zu einer mündlichen Verhandlung können die Beteiligten und weitere Zeugen eingeladen werden.
6.4.7 Ist ein Mitglied des Turnierausschusses selbst oder sein Verein an einem Streitfall unmittelbar
oder mittelbar beteiligt, so ist das Mitglied nicht berechtigt, an der Entscheidung mitzuwirken. An seine
Stelle tritt das nächst mögliche Ersatzmitglied.
6.4.8 Der Turnierausschuss ist nur als Gesamtgremium beschlussfähig.
6.5 Gegen Entscheidungen des Turnierausschusses kann beim Turnierausschuss schriftlich (postalisch oder per E-Mail) Revision eingelegt werden.
6.5.1 Der jeweilige Turnierausschussvorsitzende hat die Sitzung des Vorstandes im Vorfeld zu organisieren (Termin anregen, Ort vorschlagen, Unterlagen an die Turnierausschussmitglieder verteilen, etc.). Den Vorsitz übernimmt grundsätzlich der Vorsitzende des Bezirksvorstandes oder das von den stimmberechtigten Vorstandsmitgliedern jeweils zu bestimmende Mitglied. Der Vorstand ist verpflichtet sich zu treffen; eine Telefonkonferenz oder ein Email-Rundlauf, etc. ist nicht ersatzweise zulässig.
6.5.2 Die Revisionsfrist beträgt zwei Wochen ab Zugang der Berufungsentscheidung.
6.5.3 Die Revision ist zu begründen.
6.5.4 Die Revision wird nur bearbeitet, wenn die Revisionsgebühr innerhalb der Revisionsfrist auf dem Konto des Bezirkskassenwarts eingeht oder eine Überweisungsbestätigung der Bank dem Vorstand oder dem Kassenwart vorgelegt wird.
6.5.5 Die Revisionsgebühr beträgt bei Einzelwettkämpfen 35,00 Euro, bei Mannschaftskämpfen 50,00 Euro und bei vom Pressewart verhängten Ordnungsgeldern 50,00 Euro.
6.5.6 Bei der Entscheidung des Vorstandes sind die Stellungnahmen der Vorinstanzen und der Beteiligten zu berücksichtigen. Zu einer mündlichen Verhandlung können die Beteiligten und weitere Zeugen eingeladen werden.
6.5.7 Ist ein Mitglied des Vorstandes selbst oder sein Verein an einem Streitfall unmittelbar oder mittelbar beteiligt, so ist das Mitglied nicht berechtigt, an der Entscheidung mitzuwirken.
6.5.8 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der entscheidungsberechtigten Mitglieder anwesend ist. Kann eine Vorstandssitzung wegen Beschlussunfähigkeit nicht durchgeführt werden, so ist erneut mit unveränderter Tagesordnung einzuladen. Zur Beschlussfassung ist dann keine Mindestanzahl erforderlich.
6.5.9 Die Entscheidung des Vorstandes ist endgültig.
6.6 Die Gebühren bzw. Gelder werden zurückgezahlt, wenn dem Rechtsmittel stattgegeben wird oder das Rechtsmittel als nicht eingelegt gilt.
6.7 Protest, Beschwerde, Berufung und Revision haben keine aufschiebende Wirkung.
6.8 Protest-, Berufungs- und Revisionsentscheidungen sind unter Angabe des erheblichen Sachverhalts zu begründen. Die Entscheidungen müssen den Parteien schriftlich (postalisch oder per E-Mail) bekannt gegeben werden. Eine Unterschrift unter den Entscheidungen ist nicht erforderlich.
7. Startgelder, Reuegelder, Fahrtkosten
7.1 Festgesetzte Startgelder und Reuegelder sind in der Turnierausschreibung bekanntzugeben.
7.2 Die Reuegelder werden zurückgezahlt, wenn der Wettkampf oder das Turnier ordnungsgemäß beendet wurde.
7.3 Startgelder und verfallene Reuegelder fließen in die Bezirkskasse ein.
7.4 Reisende Spieler und Mannschaften tragen ihre Fahrtkosten selbst.
8. Generelle Bestimmungen
8.1 Bei Turnierabbruch bzw. Nichtantritt –zu Einzelturnieren– soll der betreffende Spieler vom Turnierleiter für das jeweilige Turnier des nächsten Jahres gesperrt werden, dies gilt nicht, sofern die Turnierteilnahme vor Turnierbeginn zurückgezogen wird.
8.2 Der zuständige Turnierleiter kann Einzelspieler und Mannschaften bis zur Dauer von
zwölf Monaten für alle Turniere sperren oder mit Punktabzügen belegen, wenn sie in grober
Weise gegen die Spielordnung verstoßen oder sich grob unsportlich verhalten. Grob unsportliches Verhalten liegt insbesondere vor, wenn
-
Ergebnisabsprachen getroffen werden,
-
Strohmänner gemeldet werden oder
-
in Partien hereingeredet wird.
8.3 Diese Sanktionen können auch gegen einzelne Personen ausgesprochen werden, wenn diese
zum Zeitpunkt des unsportlichen Verhaltens, sich lediglich als Zuschauer beim Wettkampf
aufhalten, soweit die Personen Mitglieder eines Vereines des Bezirkes 6 sind.
8.4 Alle Mannschaften eines gesperrten bzw. gelöschten Vereins zählen als Absteiger in ihrer Spielklasse.
9. Inkrafttreten
9.1 Die TO des Bezirks tritt gemäß dem Vorstandsbeschluss vom 25.06.2002 am 01.09.2002 in Kraft.
9.2 Die Änderungen der TO treten gemäß dem Vorstandsbeschluss vom 19.03.2003 am 01.09.2003 in Kraft.
2.2.9.1 Maßnahmen bei Rückzug einer Mannschaft,
4.5 Geldbuße bei Nichtmeldung der Ergebnisse,
5.3 (neu) Geldbuße bei Rückzug einer Mannschaft,
6.4, 6.4.1, 6.4.3, 6.4.4, 6.4.5 und 6.5.2 Ergänzung bezüglich von Geldbußen vom Pressewart
9.3 Die Änderungen der TO treten gemäß dem Vorstandsbeschluss vom 16.11.2004 am 01.07.2005 in Kraft.
2.2.6 Kreisklasse D,
2.2.9.14 In einer Klasse zwei Mannschaften eines Vereins,
4.3 Wettkampfleiter, Schiedsrichter – Aufgabenkreis,
4.5 Pressewart - Meldung der Ergebnisse bis 17Uhr
9.4 Die Änderungen der TO treten gemäß dem Vorstandsbeschluss vom 04.05.2005 am 01.07.2005 in Kraft.
2.2.4 Kreisklasse B - 7 Bretter,
5.4 Strafen bei freigelassenen Brettern
9.5 Die Änderungen der TO treten gemäß dem Vorstandsbeschluss vom xx.xx.2006 am 01.07.2006 in Kraft.
9.6 Die Änderungen der TO treten gemäß dem Vorstandsbeschluss vom xx.xx.2012 am xx.xx.2012 in Kraft.
Jugend Turnierordnung (Entwurf)Jugend-Turnierordnung des Bezirks 6 – Starkenburg
Abkürzungen: FIDE Federation International Des Echeques DSB Deutscher Schachbund HSV Hessischer Schachverband TO Turnierordnung TA Turnierausschuss TL Turnierleit(-ung), (-er) WL Wettkampfleit(-ung), (-er) PW Pressewart
Die Jugend-Turnierordnung regelt den spezifischen Spielbetrieb der Bezirksjugend.
In dieser Ordnung wird aus Praktikabilitätsgründen nur die männliche Anredeform verwendet, obwohl ebenfalls die weibliche Anrede gemeint ist. Es ist ausdrücklich nicht beabsichtigt, Geschlechtsbezogen zu diskriminieren.
1 Spielbetrieb
1.1 Das Spieljahr geht vom 01.09. bis zum 31.08. des Folgejahres.
1.2 Der Bezirk führt im jeweiligen Spieljahr in der Regel folgende ausschreibungspflichtige Meisterschaften durch:
Einzelmeisterschaften:
1.2.1 Jugend: UI8, U16, U14, U12, UI0, U08
weibliche Jugend: U18, U16, U14, U12, UI0, U08
Die Turniere können auch zusammen ausgetragen werden.
1.2.2 Jugend-Blitz: aller Jugendklassen (U18-U08).
weibliche Jugend-Blitz: aller Jugendklassen (U18-U08).
Durch oben genannte Turniere wird der jeweilige Bezirksmeister ermittelt.
Die Turniere können auch zusammen ausgetragen werden.
Mannschaftsmeisterschaften:
Jugend: U20, U18, U16, U14, U12, U10, U08
Die U20-Meisterschaft muss ausgetragen werden, die anderen Meisterschaften sollen ausgetragen werden.
Durch oben genannte Turniere wird der jeweilige Bezirksmeister ermittelt.
Die Turniere können auch zusammen ausgetragen werden.
1.3 Die einzelnen Turniere müssen im Spieljahr rechtzeitig ausgetragen werden, so dass die Qualifikationen für hessische Turniere sichergestellt sind.
1.4 Zu Saisonbeginn soll eine Besprechung der Jugendleiter des Bezirks mit den Jugendleitern der Vereine stattfinden. Der TL Einzel soll die Besprechung vorbereiten.
2 Spielberechtigung
2.1 An oben genannten Veranstaltungen können grundsätzlich nur Jugendliche teilnehmen, die eine Spielberechtigung für einen Verein des Bezirks besitzen. Die Turnierleiter können Ausnahmen bei den Altersklassen U08/U10/U12 zulassen. Außerdem müssen die Teilnehmer der entsprechenden Altersklasse angehören oder jünger sein.
2.2 Für die Einteilung nach Altersklassen ist der Stichtag 1. 1. maßgebend.
U18: Wer am 1. 1. des betreffenden Jahres noch nicht 18 Jahre alt ist U16: Wer am 1. 1. des betreffenden Jahres noch nicht 16 Jahre alt ist U14: Wer am 1. 1. des betreffenden Jahres noch nicht 14 Jahre alt ist U12: Wer am 1. 1. des betreffenden Jahres noch nicht 12 Jahre alt ist U10: Wer am 1. 1. des betreffenden Jahres noch nicht 10 Jahre alt ist U08: Wer am 1. 1. des betreffenden Jahres noch nicht 8 Jahre alt ist
3 Turnierleitung
Den Jugendleitern des Bezirks obliegt die Planung, Ausschreibung, und Leitung der Turniere. Im Falle der Verhinderung oder aus Gründen der Zweckmäßigkeit können andere fachlich Geeignete mit der Turnierleitung beauftragt werden.
4 Allgemeine Regelungen
4.1 Es gelten die jeweiligen Auslegungen der DSJ.
4.2 Es sind nur Schachuhren zu verwenden, die den FIDE-Bestimmungen entsprechen, dies gilt insbesondere für elektronische Uhren.
4.3 In einem gemeinsamen Turnier mehrerer Altersklassen gehören alle Spieler unabhängig von ihrer Meldung der Altersklasse ihres Geburtsjahrganges an. Der Sieger des Turniers erhält den Titel der höchsten Altersklasse. Der nächstplatzierte Spieler erhält den Titel seiner Altersklasse, sofern dieser noch nicht vergeben ist, ansonsten aber keinen Titel. So wird in Reihenfolge der Platzierung fortgefahren, bis alle Titel vergeben sind.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Blitzeinzelmeisterschaften.
Der Sieger im gemeinsamen Turnier mehrerer Altersklassen qualifiziert sich für die Deutsche Jugendeinzelmeisterschaft in jener Altersklasse, für die er sich vor dem Turnier gemeldet hat. Der nächstplatzierte Spieler qualifiziert sich für die Deutsche Jugendeinzelmeisterschaft in jener Altersklasse, für die er sich vor dem Turnier gemeldet hat, sofern dieser Startplatz noch nicht vergeben ist, ansonsten aber für einen Startplatz in der nächsthöheren Altersklasse, sofern es eine solche gibt, ansonsten aber gar nicht. So wird in Reihenfolge der Platzierung fortgefahren, bis alle regulären Plätze vergeben sind. Eventuell überschüssige Plätze bei Deutschen Jugendeinzelmeisterschaften haben keine Auswirkungen auf diese Regelungen, sondern werden in gewohnter Weise vom entsprechenden Gremium vergeben.
4.4 Die Meldung der qualifizierten Teilnehmer wird von den TL Jugend-Einzel vorgenommen
4.5 Die Meisterschaften werden nach der letzten Runde abgeschlossen. Bei Punktgleichheit auf den Plätzen, die für die Qualifikation für die Hessenmeisterschaft ausschlaggebend sind, werden Stichkämpfe durchgeführt.
Ansonsten gilt: a) bei Einzelmeisterschaften - die Buchholzwertung (Turnier nach Schweizer-System) - Sonneborg-Berger (Rundentumier) b) bei Mannschaftsmeisterschaften - die höhere Zahl der Partiepunkte. Bei abermaligem Gleichstand wird der Platz geteilt. Die Turnierleiter können vor Turnierbeginn ein anderes Bewertungssystem festlegen.
4.6 Bei den Mannschaftswettkämpfen wird wie folgt gewertet: Sieg 2 Punkte, Unentschieden 1 Punkt, Niederlage 0 Punkte. Freilos wird mit 2 Mannschaftspunkten und 0 Brettpunkten gewertet.
4.7 Wenn ein Teilnehmer ( Mannschaft oder Einzelspieler) während eines Rundenturniers zurücktritt oder fernbleibt, werden die bisher erzielten Ergebnisse in der Turnierliste gestrichen, sofern nicht die Hälfte der angesetzten Wettkämpfe gespielt wurden. Bei der Prüfung, ob die Hälfte gespielt wurde, gilt, dass kampflos gewonnene oder verlorene Wettkämpfe als nicht gespielt zählen. Wenn bereits die Hälfte der angesetzten Wettkämpfe gespielt wurden, werden die restlichen Partien gewertet.
Wenn ein Teilnehmer während eines Turniers nach Schweizer System zurücktritt oder drei Spiele hintereinander fernbleibt, wird er aus dem Turnier genommen. Die bisher erzielten Ergebnisse verbleiben in der Turnierliste.
4.8 Diese Regelungen gelten, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Die Turnierleiter sind berechtigt, Abweichungen in notwendigen Ausnahmefällen zuzulassen.
5 U18/U16/U14 - Jugend-Einzelmeisterschaft
5.1 Die Turniere werden bei entsprechender Beteiligung mit 7 Runden Schweizer System zentral an einem Austragungsort ausgetragen.
5.2 Die Bedenkzeit soll mindestens 1 Stunde pro Spieler und Partie betragen.
5.3 Der Jugendleiter kann vor Turnierbeginn ein Startgeld verlangen.
5.4 Näheres regelt die Ausschreibung.
6 U12/U10/U08-Jugend-Einzelmeisterschaft
6.1 Die Turniere werden als Wochenend- oder Tagesturnier ausgetragen.
6.2 Näheres regelt die Ausschreibung.
7 Weibliche U18/U16/U14/U12/U10/U08-Jugend-Einzelmeisterschaft
7.1 Die Turniere werden als Wochenend- oder Tagesturnier ausgetragen.
7.2 Näheres regelt die Ausschreibung.
8 Jugend-Blitzeinzelmeisterschaft
8.1 Das Turnier wird als Tagesturnier ausgetragen.
8.2 Die Bedenkzeit beträgt 5 Minuten pro Spieler und Partie.
9 Weibliche-Jugend-Blitzeinzelmeisterschaft
9.1 Das Turnier wird als Tagesturnier ausgetragen.
9.2 Die Bedenkzeit beträgt 5 Minuten pro Spieler und Partie.
10 U20/-Jugendmannschaftsmeisterschaft
10.1 Jede Mannschaft besteht aus 4 Spielern. Der Einsatz von Ersatzspielern ist zulässig.
10.2 Die Mannschaftsaufstellung ist dem TL vor Beginn des Turniers schriftlich (postalisch oder Email) zu melden. Die Brettfolge darf während des Turniers nicht geändert werden.
10.3 Die Bedenkzeit soll 90 Minuten pro Spieler und Partie betragen.
10.4 Näheres regelt die Ausschreibung.
11 U18/U16/U14/U12/U10/U08-Jugendmannschaftsmeisterschaft
Näheres regelt die Ausschreibung.
12 Protest, Beschwerde, Berufung, Revision
Die Regelungen der Turnierordnung des Schachbezirks 6 gelten entsprechend, mit der Maßgabe, dass es keine 2.Instanz (Turnierausschuss) gibt.
13 Sperren und Bußen
13.1 Bei Fehlverhalten von Spielern, Betreuern oder Zuschauern kann der zuständige Turnierleiter wie folgt sanktionieren:
13.2 Der zuständige Turnierleiter kann eine Sperre ab Turnierende bis zu einem Jahr aussprechen. Die Regelungen der Turnierordnung des Schachbezirks 6 gelten entsprechend, mit der Maßgabe, dass es eine 2. Instanz (Turnierausschuss) und eine 3.Instanz (Vorstand) gibt.
Es gibt keine aufschiebende Wirkung.
13.3 Bei ungerechtfertigtem Nichtantreten von gemeldeten Spielern oder Mannschaften kann vom Turnierleiter eine Geldbuße von bis zu EUR 50 verhängt werden.
14 Jugend-Bezirksförderung
Es sollen Jugendförderungen, insbesondere Talentförderungen stattfinden. Der Bezirk soll sich finanziell beteiligen.
15 Inkraftreten
Diese Turnierordnung wurde vom UV-Vorstand beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 01.09.1998 in Kraft. Die Änderungen dieser Turnierordnung treten gemäß dem Vorstandsbeschluss vom xx.xx.2012 am xx.xx.2012 in Kraft.
Schlussrunde in den Schachklassen - der LigakommentarSV Griesheim II sichert Hessenliga-Aufstieg – Zweiter Absteiger in den Starkenburger Klassen – der Liga-Kommentar Die Saison 2011/12 ist nun auch in den letzten verbliebenen Schachklassen zu Ende gegangen. Doch die Bilanz ist aufgrund ausstehender Relegationsspiele noch nicht vollständig. In der Verbandsliga Süd verteidigte Spitzenreiter SV Griesheim II die Tabellenführung in der Schlussrunde mit einem 5:3-Erfolg gegen Frankfurter TV. Gegen den überzeugenden Aufsteiger hatten die Südhessen eine starke Mannschaft aufgeboten und so reichte es zum ersten Hessenliga-Aufstieg dieses Teams. Nach vielen Jahren der Abstinenz ist der Schachbezirk 6 in der nächsten Saison wieder mit einer Mannschaft in der höchsten Spielklasse des HSV vertreten.
21. Heinerfest-Schachpokal 2012 - Voranmeldungen21. Heinerfest-Schachpokal am 30.6. und 1.7.12 Offene Starkenburger Aktivschach-Meisterschaft SK Langen für Deutsche Meisterschaft U14w qualifiziertSK Langen gewinnt U12-Hessenmeisterschaft Die Mädchenmannschaft des SK Langen gewann beim gemeinsamen Turnier der Altersgruppen U10 bis U20 die U12-Wertung. Das Team blieb im Wettbewerb ungeschlagen und qualifizierte sich für die Deutsche Meisterschaft der Altersstufe U14. Lediglich die in der U20-Wertung startende Mannschaft von Gastgeber SC Hattersheim war noch besser und gewann das Turnier mit 12:2 Punkten. Das Spiel gegen die Langener Talente endete 2:2-Unentschieden. Neben SC Hattersheim, die mit fünf Siegen und zwei Unentschieden durchs Ziel gingen, blieb SK Langen als einzige weitere Mannschaft bei vier Siegen und drei Remis im Turnierverlauf ungeschlagen. Katharin Reinecke, Leonore Poetsch, Lada Kalchugina, Helene Flach und Anna-Victoria Lehnert qualifizierten sich als Gesamtzweite und Siegerinnen der U12-Wertung für die Deutsche Meisterschaft der Altersgruppe U14. Herausragende Einzelspielerinnen waren Leonore Poetsch, die bei 7:0 Punkten sämtliche Spiele gewann, sowie Helene Flach, die bei 6:1 Punkten lediglich zwei Unentschieden zuließ. Hinter dem mit SK Langen punktgleichen Team von Caissa Kassel wurde SK Gernsheim Vierter. Kim Anh Le, Yvonne Mao, Friederike Tampe und Julia Nguyen spielten mit 10:4 Punkten ebenfalls eine überzeugende Hessenmeisterschaft. Aus der Gernsheimer Mannschaft stach Julia Nguyen mit 6:1 als beste Einzelspielerin heraus. Holger Bergmann |


